Geoffrey Hinton sagt, ein Notschalter für die künstliche Intelligenz nütze nichts. Die Maschine werde die Menschen am Schalter davon überzeugen, ihn nicht umzulegen. Das Problem sei also nicht die Maschine, sondern unsere Verführbarkeit.
Wenn das stimmt, stellt sich eine alte Frage neu: Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Produkt genau auf diese Schwäche zielt? Die Firma, die es baut und verkauft, oder der Mensch, der es benutzt?
Dieses Werkzeug legt Ihnen zehn Fälle vor. Bei jedem verteilen Sie mit einem einzigen Regler die Verantwortung zwischen den Anbietern und den Nutzerinnen. Schnell entscheiden, nicht lange grübeln, das Werkzeug dauert zwei Minuten. Danach sehen Sie Ihre eigene Linie, und Sie sehen, wie das Schweizer Recht dieselben zehn Fälle beantwortet.
Wer trägt die Verantwortung?
Die beiden Zahlen ergeben zusammen hundert. Sie verteilen, Sie bewerten nicht.
Wo Sie gekippt sind
Wo das Gesetz die Anbieter in die Pflicht nimmt
Die Zeilen oben sind jetzt ergänzt. Bei jedem Fall steht, ob es in der Schweiz eine Pflicht der Anbieter gibt, nicht nur eine Pflicht der Nutzerinnen. Stand September 2026.
Das Muster ist kein Zufall. Wo der Schaden am Körper entsteht und ein Ding im Spiel ist, ein Auto, eine Zigarette, ein Teller Pommes, kennt die Schweiz Pflichten der Hersteller. Wo der Schaden über Aufmerksamkeit, Gestaltung und Sprache entsteht, steht die Nutzerin allein da.
Eine Ausnahme gibt es, und sie ist die wichtigste Zeile dieses Werkzeugs: der Spielautomat. Das Geldspielgesetz verpflichtet die Spielbanken seit 2019 zu Früherkennung und Spielsperren. Der Gesetzgeber hat also schon einmal eine Verführungsmaschine reguliert. Es geht. Man muss es nur wollen.